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Grillsaison und Nachbarschaft. Was gibt es zu beachten?

Die Tage werden länger, die Temperaturen milder, das Bier kühler und der Fleischhunger größer. Es dauert nicht lange, dann schwelen die ersten Rauchschwaden durch die Nachbarschaft. Der neu gekaufte Edelstahlgrill oder Kugelgrill wird feierlich eingeweiht. Überall riecht es nach herrlichem Grillfleisch vom Holzkohlegrill. Nichts störendes, möchte man meinen. Doch überall dort, wo die Menschen eng beieinander wohnen, führt genau das zu Missmut und Streitereien. Schließlich möchte nicht jeder ständig mit Essensgeruch belästigt werden. Hinzu kommen die gesundheitsschädlichen Aspekte, die dieser blau-graue Rauch mit sich bringt. Und wo gegrillt wird ist es schließlich laut. Neben Stimmengewirr, Geschirrgeklapper, Musik und spielenden Kinder, lässt es sich nun einmal nicht gut entspannen. Noch schlimmer, wenn einem der Dunst und Grillgeruch der Nachbarn auch noch in die Wohnung wandert, weil man von den Grillabsichten der Nebenanwohnenden nichts wusste. Besonders im Sommer, wenn man öfter die Fenster zum Lüften öffnet oder auch die Wäsche draußen zum trockenen aufhängt, kann das Grillvergnügen des einen zum Ärgernis des anderen werden. Aus diesem Grund kriegen sich jedes Jahr wieder etliche Nachbarn furchtbar in die Haare und einst friedliche Siedlungsgemeinschaften trennen sich in bitterbösem Streit. Doch muss das sein?

Nein. Schließlich leben wir in Deutschland. Hier gibt es doch normalerweise für alles und jeden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien. Oder?

Wir werfen einen genauen Blick auf die Problematik mit Grillabenden in der Nachbarschaft.

Grillen am Limit – wie oft und wie spät

Jedes Wochenende, bis spät in die Nacht und das mit der ganzen Familie? Wohnen die Nachbarn weit genug entfernt und entsteht für diese keine Lärm- und Geruchsbelästigung ist es egal. Wo kein Kläger da kein Richter! In Reihenhaussiedlungen  oder sonstigen engen Siedlungen, wo die Nachbarn sich doch recht nahe sind, sollte man Rücksicht nehmen. Leider gibt es hier keine einheitlichen Lösungen. Laut dem Bayrischen Oberlandesgericht darf in einer Eigentumswohnanlage bis zu 5 Mal im Jahr gegrillt werden. In Hamburg hat das Amtsgericht das Grillen auf Balkonen mit Holzkohlegrills komplett untersagt. Gasgrills und Elektrogrills sind erlaubt. In Bonn hat das Amtsgericht entschieden, dass von April bis September 1 Mal im Monat auf Balkon und Terrasse gegrillt werden darf. Die Nachbarn müssen allerdings 48 Stunden vorher informiert sein.

Grillen bis in die Puppen

Vor allem die Lärmbelästigung eines Grillabends wird gerne unterschätzt. Damit die Nachbarn nicht um ihre verdiente Nachtruhe gebracht werden, ist ab 22:00 Uhr Feierabend. Zumindest sollte man dann den Lärmpegel runterschrauben oder die Party nach drinnen verlegen. Generell ist das Grillen zwischen 07:00 und 22:00 Uhr erlaubt.

Grillen im Park oder öffentlichen Plätzen

Auch hier gibt es keine einheitlichen Regeln. Während in München an der Isar oder in den vielen offiziellen Grillzonen der Parks gegrillt werden darf, ist in Berlin das Grillen in den meisten Parks verboten. Auch in Hamburg ist das Grillen nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Hier kann es im Sommer allerdings auch mal eng werden.

Grillverbot durch Vermieter

Der Vermieter hat das Recht seinen Mietern das Grillen auf dem Balkon und der Terrasse zu untersagen oder das Grillen auf  Gasgrills, Elektrogrills und raucharmen Tischgrills zu beschränken. Hält man sich nicht an die diktierten Grillregeln, riskiere man eine Abmahnung bis hin zur Kündigung.

Grillen auf dem Balkon und im Garten

Generell darf man im eigenen Garten und auf dem Balkon nach Herzenslust grillen, immer vorausgesetzt, dass man damit niemanden belästigt. Sind keine Vorschriften vom Mieter oder bereits bestehende Urteile vorgeben, würde ein Gericht bei einem Rechtsstreit ein individuelles Urteil fällen. Hier geht es nach jeweiligen Umständen und Einzelfällen. Die Richter sind stets darauf bedacht, den Streit zu schlichten und dafür zu sorgen, dass beide Nachbarn zu ihrem Recht kommen.

Satte Nachbarn sind gute Nachbarn

Wenn man von vornherein sicher stellen möchte, dass die Nachbarn nicht genervt durch Geruchs- und Lärmbelästigung zum Hörer greifen und die Polizei rufen, sollte man sie einfach dahin setzen, wo man sie im Auge hat. Mittendrin im Grillgetümmel sind auch die engstirnigsten Nachbarn meist gut zufrieden und genießen leckeres Essen in netter Gesellschaft. Außerdem erhöht ein freundlicher Umgang die Toleranzgrenze. Das bedeutet, dass Griller und Nachbarn aufeinander Rücksicht nehmen und bei Unstimmigkeiten miteinander reden sollten. Ist erst mal die Polizei verständigt, der Anwalt informiert oder ein Verfahren vor Gericht eingeleitet ist das nachbarschaftliche Verhältnis dahin. Am besten fährt man, wenn man es überhaupt nicht so weit kommen lässt. Das gilt für beide Seiten! Greife im Zweifel doch einfach auf Gasgrills und rauchfreie Tischgrills zurück. Indirektes Grillen mit der Grilldeckel minimiert den Rauch ebenfalls.

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